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Wie wird der Pflegegrad ermittelt?

So wird Ihr Pflegegrad ermittelt

So wird der Pflegegrad ermittelt?

Die Ermittlung des Pflegegrads erfolgt in Deutschland durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder einen anderen unabhängigen Gutachter. Dabei wird eine Begutachtung der individuellen Pflegesituation des Antragstellers durchgeführt. Der Gutachter prüft, inwieweit Beeinträchtigungen in verschiedenen Bereichen des täglichen Lebens vorliegen und wie viel Unterstützung und Pflegebedarf eine Person benötigt.

Bei der Begutachtung werden sechs verschiedene Module bewertet:

Mobilität: Hier wird beurteilt, wie gut eine Person sich fortbewegen kann und ob sie Hilfsmittel oder Unterstützung benötigt.

Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Es wird untersucht, ob und in welchem Umfang Beeinträchtigungen im Bereich der geistigen Fähigkeiten vorliegen.

Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Es wird bewertet, ob es Verhaltensauffälligkeiten oder psychische Probleme gibt, die eine besondere Betreuung erfordern.

Selbstversorgung: Hier wird geprüft, ob und inwieweit eine Person in der Lage ist, sich selbst zu versorgen, wie z.B. beim Ankleiden, Waschen oder Essen.

Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen: Es wird ermittelt, ob und welche Unterstützung bei der Medikamenteneinnahme, der Wundversorgung oder bei Therapien benötigt wird.

Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: Es wird untersucht, ob eine Person in der Lage ist, ihren Alltag zu gestalten und soziale Kontakte zu pflegen.

Auf Grundlage der Bewertungen in den einzelnen Modulen wird dann der Pflegegrad festgelegt. Es gibt insgesamt fünf Pflegegrade, von Pflegegrad 1 (geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit) bis Pflegegrad 5 (schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit).

Es ist wichtig zu beachten, dass die Ermittlung des Pflegegrads eine individuelle Angelegenheit ist und von Fall zu Fall unterschiedlich sein kann. Es empfiehlt sich, im Vorfeld einen Antrag bei der Pflegekasse zu stellen, um eine Begutachtung durch den MDK oder einen unabhängigen Gutachter zu veranlassen.

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