Alle Pflegepersonen haben Anspruch auf 2 Beratungseinsätze pro Kalenderjahr. Dabei spielt es keine Rolle, ob man Pflegegeld, Kombinationsleistungen oder reine Pflegesachleistungen erhält.
Wenn Sie pflegender Angehöriger sind und in Urlaub möchten, aus gesundheitlichen Gründen oder anderweitig verhindert sind, übernehmen wir die Pflegevertretung für Sie. Die Verhinderungspflege kann auch stundenweise verrechnet werden – die Kosten dafür trägt die Pflegekasse.
Wir sind dabei, wenn der medizinische Dienst zur Pflegegradfeststellung bei Ihnen zu Hause ist!!!
Wir sind 24-Stunden täglich über unsere Notfallnummer für Sie erreichbar!!!