Pflegeberatung und mehr

Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI

Alle Pflegepersonen haben Anspruch auf 2 Beratungseinsätze pro Kalenderjahr. Dabei spielt es keine Rolle, ob man Pflegegeld, Kombinationsleistungen oder reine Pflegesachleistungen erhält.

Verhinderungspflege

Wenn Sie pflegender Angehöriger sind und in Urlaub möchten, aus gesundheitlichen Gründen oder anderweitig verhindert sind, übernehmen wir die Pflegevertretung für Sie. Die Verhinderungspflege kann auch stundenweise verrechnet werden – die Kosten dafür trägt die Pflegekasse. 

Darüber hinaus helfen wir Ihnen mit:

  • Vermittlung weiterer Unterstützung:
    z.B. Krankengymnastik, Massagen, Essen auf Rädern, Fußpflege für Diabetiker, Vermittlung von Pflegehilfsmitteln, Hilfe bei der Suche einer passenden stationären Einrichtung bzw. Tagespflege, Rehakliniken…
     
  • Beratung von A bis Z:
    Anträge, Pflegeversicherung, Pflegegeld, zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Hauswirtschaft, Demenzbetreuung, soziale Beratung und vieles mehr!

Wir sind dabei, wenn der medizinische Dienst zur Pflegegradfeststellung bei Ihnen zu Hause ist!!!

Wir sind 24-Stunden täglich über unsere Notfallnummer für Sie erreichbar!!!